Information für
Ärztinnen und Ärzte

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Krebsregister sind Werkzeuge der Krebsbekämpfung. Mit den gesammelten Daten ermöglichen Krebsregister die Beantwortung unterschiedlichster Fragestellungen zur Krebsbelastung der Bevölkerung oder zu Auswirkungen von flächendeckenden Krebsvorsorge- und Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Durch eine bundesweit einheitliche, detaillierte und vollständige Datenerfassung können aussagekräftige Daten als Grundlage für eine gezielte Verbesserung der Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten gewonnen werden. Als Instrument der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung ermöglichen Krebsregister weiterhin ein Monitoring der Fortschritte in der Behandlung von Krebserkrankungen.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind alle im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, ihren Anteil an der onkologischen Versorgung von Krebspatientinnen und Patienten an das Krebsregister zu melden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hilfestellungen zur Durchführung von Meldungen  mittels Melderportal oder Papierformularen sowie ein Bestellformular zur einfachen und schnellen Anforderung von Meldebögen, Informationsbroschüren für Patientinnen und Patienten und weiteren Unterlagen. Kontaktinformationen ermöglichen eine direkte Ansprache zur Klärung von Fragen.

Außerdem können Sie mehr über die Verarbeitung von Tumormeldungen im Krebsregister sowie die Zusammenarbeit des Krebsregisters  mit Leistungserbringern erfahren und finden Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Im Rahmen der Diagnose von erblichen Tumorsyndromen können behandelnde Ärztinnen und Ärzte auf Antrag von betroffenen Patientinnen und Patienten auch auf Daten des Krebsregisters Saarland zurückgreifen.