Ärztinnen und Ärzte

Nachrecherche

Zur Sicherung der Qualität des Saarländischen Krebsregisters ist eine möglichst vollzählige und vollständige Dokumentation aller im Saarland auftretenden und/oder behandelten Krebserkrankungen Voraussetzung.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Personen an einer Tumorerkrankung versterben oder dass bei Verstorbenen eine Tumorerkrankung bestand, ohne dass das Krebsregister Informationen darüber erhalten hat.

In diesem Fall führt das Krebsregister eine Nachrecherche durch und kontaktiert die zuletzt behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Wie funktioniert die Nachrecherche?

Zur Erhebung fehlender Informationen übersendet das Krebsregister einen vorbereiteten Meldebogen (herunterladen). 

In dieses Formular müssen alle zur angebenen Person und Tumorerkrankung vorliegenden Informationen eingetragen werden.

Mindestangaben umfassen

  • Sitz und Art des Tumors,
  • Datum der Tumorfeststellung,
  • Ausbreitung der Erkrankung sowie
  • Angaben zur Krankenversicherung.

Es ist möglich, geeignete Papierdokumente (z. B. histologische Befunde, Epikrise) beizulegen.

Ist der Zeitpunkt der Tumorfeststellung unbekannt, so ist als Diagnosedatum das Datum des frühesten Patientenkontakts nach Feststellung der Krebserkrankung anzugeben. 

Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn keine histologische Sicherung erfolgt ist, aber klinische Untersuchungen hinreichende Hinweise auf das Vorliegen eines Tumors ergeben haben.

Liegen keine Angaben zur Tumorerkrankung vor oder hat kein Tumor vorgelegen, so muss dies auf dem Formular vermerkt werden.

Rücksendung und Aufwandsentschädigung

Mit beigefügtem Rückumschlag kann das ausgefüllte Formular einfach und kostenfrei an das Krebsregister zurückgesendet werden.

Für ausgefüllte Formulare leistet das Krebsregister eine Aufwandsentschädigung. 

Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Nachrecherche erstmalig eine Meldung an das Krebsregister schicken, müssen zusätzlich ein ausgefülltes Stammdatenblatt  (herunterladen) beilegen, damit die Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden kann.

Materialien

  • Meldebogen (herunterladen)
  • Stammdatenblatt mit Informationen zur meldepflichtigen Person (herunterladen)
  • Checkliste zur Prüfung, ob und ggf. welche gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen im Rahmen der Patientenversorgung regelmäßig an das Krebsregister zu übermitteln sind (herunterladen)

Kontakt und Rückfragen

Vertrauensstelle des Krebsregisters
Anja Zewe
Telefon: 0681 501-5969
E-Mail:  a.zewe@soziales.saarland.de