Patientinnen und Patienten

Betroffenenrechte

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Damit das Krebsregister seine Aufgaben wirkungsvoll erfüllen kann, ist es erforderlich, dass Informationen zu allen im Saarland auftretenden Tumorerkrankungen erhoben werden.

Daher sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, Meldungen über Krebserkrankungen und ihre Mitwirkung an der Versorgung an das Register zu übermitteln.

Einer Meldung an das Krebsregister kann daher nicht widersprochen werden. Patientinnen und Patienten können jedoch der dauerhaften Speicherung ihrer Identitätsdaten im Klartext – d. h. in lesbarer Form – widersprechen.

In diesem Fall werden die vorhandenen Identitätsdaten nach Abschluss der Verarbeitung der übermittelten Meldung gelöscht und in der Vertrauensstelle dauerhaft nur Zeichenfolgen (sog. Pseudonyme) gespeichert, die aus den Identitätsdaten gewonnen werden, die aber eine Re-Identifizierung der Person nicht mehr zulassen. Die verbliebenen Informationen zur Person und Tumorerkrankung werden dann in pseudonymisierter Form für statistische Auswertungen verwendet, stehen jedoch nicht mehr für die Nutzung durch behandelnde Ärztinnen oder Ärzte zur Verfügung.

Ein Widerspruch gegen die dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten im Klartext kann jederzeit erfolgen. Betroffene wenden Sie sich in diesem Fall bitte an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt oder direkt an die Vertrauensstelle des Saarländischen Krebsregisters.

Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person und Tumorerkrankung gespeicherten Daten zu erhalten.

Hierzu können sich Betroffene an ihre behandelnde Ärztin bzw. ihren behandelnden Arzt wenden, damit diese bzw. dieser die im Register vorliegenden Daten erfragen und der Patientin bzw. dem Patienten Auskunft erteilen kann. Alternativ können betroffene Personen direkt Kontakt mit der Vertrauensstelle des Krebsregisters aufnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Informationsbroschüren für Patientinnen und Patienten.