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Gesetzliche Grundlage

Das Saarländische Krebsregistergesetz (SKRG) regelt die fortlaufende und einheitliche Erhebung von Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf bösartiger und weiterer Neubildungen im Saarland sowie die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten für die Krebsbekämpfung.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde das Saarländische Krebsregister beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingerichtet.

Struktur, Aufgaben und Prozesse des Saarländischen Krebsregisters und Mitwirkungspflichten der im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte sind im SKRG festgelegt. Weiterhin beinhaltet das Gesetz Regelungen zu Maßnahmen der Krebsfrüherkennung im Saarland.

Die aktuell gültige Fassung des SKRG und der Verordnung zur Ausführung des SKRG sind abrufbar auf den Seiten des "Bürgerservice Rechtsinformation des Saarlandes".