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Historie

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1967
Gründung und Beginn der Registrierungstätigkeit. Das Saarländische Krebsregister ist das zweite epidemiologische Krebsregister in der Bundesrepublik und das erste in einem westdeutschen Flächenstaat. Es wird beim Statistischen Landesamt angesiedelt.

1973
Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied in die International Association of Cancer Registries (IACR) bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

1977 – 1978
Schließung des Krebsregisters wegen fehlender Rechtsgrundlage.

1979
Inkrafttreten des Saarländischen Krebsregistergesetzes, welches als erstes Landesgesetz die Krebsregistrierung landesgesetzlich normiert. Die Erhebung umfasst Daten über das Entstehen, das Auftreten und den Verlauf bösartiger Geschwulsterkrankungen und deren Präkanzerosen in der Saarländischen Bevölkerung.

ab 1979
Wiederaufbau des Krebsregisters und eines Erhebungssystems
mit freiwilligem Melderecht der im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte.

1980 – 1981
Vollständige Nacherhebung der fehlenden Jahrgänge gelingt.

1982
Nach der Verarbeitung der Daten des Krebsregisters beim Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) in den Anfangsjahren erfolgt eine eigenständige Datenverarbeitung auf Großrechnern bei der Zentralen Datenverarbeitung (ZDV) Saar.

1986 - 1987
Neukonzeption und Automatisierung aller Datenverarbeitungsprozesse (Datenerfassung, -plausibilierung, -haltung und -auswertung) auf eigenen PCs im Krebsregister.

November 1992
25-jähriges Bestehen des Registers. Durchführung eines Symposiums über Krebsregistrierung und -epidemiologie in Saarbrücken unter internationaler Beteiligung.

seit 1992
Mitgliedschaft im European Network of Cancer Registries (ENCR).

1996
Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland (ABKD).

März 1998
Veranstaltung des ersten Kurses zu Methoden bevölkerungsbezogener Krebsregistrierung gemeinsam mit dem European Network of Cancer Registries (ENCR) in Deutschland.

bis 1999
Finanzierung des Krebsregisters durch Bund und Saarland gemeinsam. Im Zeitraum 2000-2014 wird das Krebsregister vollständig aus Haushaltsmitteln des Landes  gefördert.

April 2000
Trägerschaft des Saarländischen Krebsregisters übernimmt das für Gesundheit zuständige Landesministerium.

August 2001
Freischaltung des Internetportals des Krebsregisters mit interaktiver Datenbank zur Abfrage von Indikatoren zur Häufigkeit von Krebserkrankungen in der saarländischen Bevölkerung.

April 2002
Neufassung des Saarländischen Krebsregistergesetzes (SKRG) tritt in Kraft. Einführung einer Meldepflicht für alle im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzte mit Informationsverpflichtung und Widerspruchsrecht der betroffenen Patientinnen und Patienten.

April 2004
Gründungsmitglied der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) als Nachfolgeorganisation der ABKD.

September 2006
Erneute Novellierung des SKRG. Erweiterung des Aufgabenspektrums im Rahmen der Einführung des flächendeckenden Mammographie-Screenings im Saarland mit Einrichtung der Zentralen Stelle beim Krebsregister.

Juni 2007
Ausrichtung des Symposiums "40 Jahre Epidemiologisches Krebsregister Saarland" und "17. Informationstagung Tumordokumentation der klinischen und epidemiologischen Krebsregister" in Saarbrücken.

2008
Beginn der Zusammenarbeit mit Organzentren der Saarländischen Kliniken und Krankenhäuser bei der Nachbeobachtung von Krebspatientinnen und Krebspatienten.

März 2015
Inkrafttreten des neu gefassten SKRG, welches das Aufgabenspektrum des Krebsregisters erweitert. Beginn der Erweiterung zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister.

November 2018
Durchführung der ersten regionalen Qualitätskonferenz zum Kolorektalen Karzinom.

Dezember 2019
Das Krebsregister Saarland erfüllt erstmals alle Fördervoraussetzungen eines flächendeckenden klinischen Krebsregisters.

Dezember 2020
Das Krebsregister bezieht neue Räumlichkeiten in Alt-Saarbrücken im Luisenviertel in der Neugeländstraße 9.

Mai 2021
Inkrafttreten des geänderten SKRG. Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die weitere Digitalisierung des Krebsregisters. Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der erhobenen Daten für die Krebsbekämpfung.

Januar 2024
Inkrafttreten weiterer Änderungen des SKRG, mit denen die Nutzungsmöglichkeiten des Krebsregisters für die Prävention von Tumorerkrankungen und die Krebsbekämpfung erweitert werden. Weiterhin wird das gesetzliche Brustkrebsfrüherkennungsprogramm im Saarland ausgeweitet.