Ärztinnen und Ärzte
Aufgaben des Krebsregisters
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Im Zuge der Umsetzung des nationalen Krebsplans erfolgten im April 2013 Änderungen in der Sozialgesetzgebung, welche u. a. die Länder verpflichten, flächendeckende klinische Krebsregister einzurichten. Ziel der bundesweit einheitlichen, vollständigen und transparenten Datenerfassung ist es, die Datenlage für die Krebsbekämpfung zu verbessern und gleichzeitig Grundlagen für die Qualitätssicherung in der Onkologie zu schaffen.
Das Krebsregister Saarland dokumentiert seit 1967 die in der saarländischen Bevölkerung auftretenden Krebserkrankungen. Zur Umsetzung der im Sozialgesetzbuch definierten Aufgaben eines klinischen Krebsregisters wurde das im Saarland bestehende epidemiologische Krebsregister zu einem klinisch-epidemiologischen Register ausgebaut. Die Aufgaben des Registers umfassen unter anderem:
- die personenbezogene Erfassung aller im Saarland stationär und ambulant versorgten und wohnhaften Patientinnen und Patienten mit bösartigen Tumorerkrankungen, deren Frühstadien und Vorstufen,
- die deskriptive Auswertung klinischer Daten und die Rückmeldung der Ergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer,
- die Zusammenarbeit mit Zentren in der Onkologie,
- die Beteiligung an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses,
- das Monitoring über das Auftreten, den Verlauf und die Prognose bösartiger Neubildungen in der saarländischen Bevölkerung und der räumlichen Verteilung von Krebserkrankungen.
Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben des Saarländischen Krebsregisters finden Sie im Saarländischen Krebsregistergesetz (SKRG).