Ärztinnen und Ärzte
Diagnose von erblichen Tumorsyndromen
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Etwa 5 % aller bösartigen Tumorerkrankungen treten im Rahmen sogenannter erblicher bzw. familiärer Tumorsyndrome auf und umfassen besonders häufig Krebserkrankungen des Darms, der Brustdrüse oder der Eierstöcke.
Für die Bestätigung von klinischen Verdachtsdiagnosen einer erblichen Tumorerkrankung oder im Rahmen der Diagnose eines familiären Tumorsyndroms können behandelnde Ärztinnen und Ärzte auf Antrag von betroffenen Patientinnen und Patienten auch auf Daten des Krebsregisters Saarland zurückgreifen.
Liegen beispielsweise Informationen zu Tumorerkrankungen bei verstorbenen Großeltern oder Eltern einer Patientin oder eines Patienten und bei deren verstorbenen Abkömmlingen nicht mehr vor, so können Informationen zu Tumorerkrankungen bei den vorgenannten Personen auf schriftlichen Antrag einer Patientin oder eines Patienten beim Krebsregister Saarland angefragt und von diesem an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt übermittelt werden.
Das Krebsregister Saarland hat Informationen zu den in der saarländischen Wohnbevölkerung aufgetretenen bösartigen Neubildungen und deren Vorstufen ab dem Jahr 1970 erhoben.
Auskunft über gespeicherte Daten von Tumorerkrankungen bei bereits verstorbenen Angehörigen
Ein Antrag auf Übermittlung von Daten zu Tumorerkrankungen bei bereits verstorbenen Angehörigen muss folgende Angaben umfassen:
- Angaben zur Patientin/zum Patienten (Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift)
- Angaben zu verstorbenen Großeltern, Eltern und verstorbenen Abkömmlingen (Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Sterbedatum), zu deren Tumorerkrankungen Auskunft benötigt wird
- Angaben zu den bekannten Tumorerkrankungen der in Nummer 1 und 2 genannten Personen
- Angaben zur antragstellenden Person (Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift), falls verschieden von Nummer 1
- Angaben zur/zum behandelnden Ärztin/Arzt (Namen, Vornamen, akademischer Grad, Institution einschließlich Abteilung und Fachgebiet, Anschrift)
- eine Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes der Patientin/des Patienten zu vermuteten erblichen Tumorerkrankungen sowie
- ein Nachweis der Abstammungsverhältnisse der in Nummer 1 und 2 genannten Personen in geeigneter Form.
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Der Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen, hierfür kann ein vorbereitetes Antragsformular (herunterladen) verwendet werden.
Der Antrag ist zu richten an die Vertrauensstelle des Krebsregisters.
Die beantragten und vom Krebsregister übermittelten Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der Behandlung der/des betreffenden Patientin/Patienten verwendet werden.
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Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Vertrauensstelle des Krebsregisters gerne zur Verfügung.
Krebsregister Saarland - Vertrauensstelle
Postfach 10 24 64
66024 Saarbrücken
Telefon: 0681 501-4538
Fax: 0681 501-6933
E-Mail: vertrauensstelle@krebsregister.saarland.de