Ärztinnen und Ärzte

Meldungsdurchführung

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Folgende Tumorerkrankungen werden im Saarland registriert:

  • bösartige Neubildungen (ICD-10: C00-C97)
  • Vorstufen und Frühstadien (In situ-Neubildungen exklusive nicht-melanozytärer Carcinoma in situ der Haut; D00-D09 ohne D04)
  • Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens (exklusive Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens der Haut; D37-D48 ohne D48.5)
  • gutartige Tumoren des zentralen Nervensystems (D32, D33, D35.2-D35.4).

Gesetzliche Meldeanlässe

Zur Festlegung, wann Meldungen an das Krebsregister durchgeführt werden müssen, wurden gesetzlich vorgeschriebene Meldeanlässe definiert. Diese umfassen:

  • die Diagnose einer Tumorerkrankung
  • der Beginn und Abschluss einer therapeutischen Maßnahme
  • die histologische Sicherung einer Diagnose (Meldung durch den verantwortlichen Pathologen)
  • Änderungen im Krankheitsverlauf wie das Auftreten Lokal- und Lymphknotenrezidiven, Mehrfachtumoren, regionären Lymphknotenmetastasen, Fernmetastasen sowie ein genereller Progress der Erkrankung oder
  • den tumorbedingten Tod der Patientin bzw. des Patienten.

Meldungen müssen spätestens am zehnten Werktag des übernächsten Monats nach Eintreten des Meldeanlasses erfolgen.

Wie können Meldungen durchgeführt werden?

Meldungen können elektronisch oder in Form von Papierformularen an das Krebsregister übermittelt werden.

Von Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Einrichtungen der stationären Patientenversorgung sowie in pathologischen Instituten werden Meldungen ausschließlich in elektronischer Form über das Melderportal entgegengenommen.

Betroffene Patientinnen und Patienten sind zuvor mit einer vom Krebsregister zur Verfügung gestellten Informationsbroschüre (herunterladen) über den Zweck der Meldung und ihre Rechte zu informieren. Die Broschüre kann über das  Bestellformular bezogen werden.

Häufige Fragen und Antworten

Häufige Fragen rund um die Themen Meldepflicht, Meldungsdurchführung sowie Vergütung von Meldungen finden Sie in den FAQs zu allgemeinen Themen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Dokumentation, Meldung und Kodierung spezifischer Erkrankungen und Tumorformen finden Sie in den tumorspezifischen FAQs.

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Das Krebsregister Saarland leistet für eingehende Meldungen eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe vom jeweiligen Meldeanlass abhängt.

Grundlage für die Dokumentation der tumorbezogenen Daten ist ein deutschlandweit verbindlicher Datenkatalog (einheitlicher onkologischer Basisdatensatz von ADT und GEKID) und seine ergänzenden organspezifischen Module. Auf dieser Grundlage können die in den Krebsregistern zu erhebenden Informationen standardisiert, transparent und vergleichbar gesammelt werden.