Ärztinnen und Ärzte sind zur Durchführung von Meldungen zu relevanten Ereignissen im Rahmen der Patientenversorgung an das Landeskrebsregister verpflichtet.
Um den im Saarland tätigen Ärztinnen und Ärzten ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie einfach und schnell überprüfen können, welche gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen im Rahmen ihrer Patientenversorgung übermittelt werden müssen, wurde eine kurze Checkliste (herunterladen) mit 5 Fragen entwickelt: