Meldungsdurchführung
ICD-O-3 Klassifikation
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Bei der Meldung von Tumorerkrankungen an das Krebsregister sind mit jeder Meldung die Art der Krebserkrankung sowie deren Sitz und Tumormorphologie zu übermitteln.
Die Art der Tumorerkrankung wird in Form des Diagnoseschlüssels der ICD-Klassifikation (Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) beschrieben. Zu verwenden ist die derzeit gültige 10. Revision (German Modification), die auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte online abrufbar ist (externen Link öffnen).
Sitz und Tumormorphologie der Neubildung werden in Form eines Lokalisations- und Histologieschlüssel der ICD-O-Klassifikation beschrieben. Zu verwenden ist die derzeit gültige 3. Ausgabe (ICD-O-3, 2. Revision), die auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte online abrufbar ist (externen Link öffnen).
2. Revision der ICD-O-3-Klassifikation
Als Hilfestellung zur Verschlüsselung von Tumorerkrankungen stehen tabellarische Gegenüberstellungen von ausgewählten Änderungen der ICD-O-3-Klassifikation zur Verfügung, die sich aus der Umstellung von der 1. auf die 2. Revision ergeben haben.
Änderungen zusammengefasst nach Tumorsitz:
- Kopf- und Halstumoren
- Tumoren des Magen-Darm-Traktes
- Tumoren des Pankreas und Gastrointestinale Stromatumoren
- Tumoren der Bronchien und der Lunge
- Neubildungen des Thymus
- Knochentumoren
- Nicht-epitheliale Neubildungen und Weichteiltumoren
- Neubildungen der Haut
- Tumoren der Brust
- Ovarialtumoren
- Neubildungen der männlichen Geschlechtsorgane und der
ableitenden Harnwege - Tumoren des Zentralen Nervensystems
- Neubildungen der blutbildenden und lymphatischen Gewebe
Weitere Änderungen: