Meldungsdurchführung

ICD-O-3 Klassifikation

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Bei der Meldung von Tumorerkrankungen an das Krebsregister sind mit jeder Meldung die Art der Krebserkrankung sowie deren Sitz und Tumormorphologie zu übermitteln.

Die Art der Tumorerkrankung wird in Form des Diagnoseschlüssels der ICD-Klassifikation (Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) beschrieben. Zu verwenden ist die derzeit gültige 10. Revision (German Modification), die auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte online abrufbar ist (externen Link öffnen).

Sitz und Tumormorphologie der Neubildung werden in Form eines Lokalisations- und Histologieschlüssel der ICD-O-Klassifikation beschrieben. Zu verwenden ist die derzeit gültige 3. Ausgabe (ICD-O-3, 2. Revision), die auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte online abrufbar ist (externen Link öffnen).