Ärztinnen und Ärzte

Meldebögen

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Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis können Meldungen entweder elektronisch über das Melderportal oder mit Papierformularen durchführen.

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Für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Einrichtungen der stationären Patientenversorgung endet die Möglichkeit der Durchführung von Meldungen mit Papierformularen zum 30. September 2020. Für die Datenübermittlung aus Krankenhäusern und Kliniken steht das Melderportal zur Datenübermittlung zur Verfügung.

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Meldeformulare in Papierform können über das Bestellformular in der gewünschten Anzahl bei der Vertrauensstelle des Krebsregisters angefordert werden.

Darüber hinaus stehen die Meldeformulare als PDF-Dateien zum Download bereit.

Werden mehrere Meldeformulare zu einer Tumorerkrankung zusammen übersendet (z. B. Meldung zur Erstdiagnose und Meldung einer durchgeführten Therapie) müssen die Angaben zur Patientin bzw. zum Patienten, zur meldepflichtigen Person und zum Sitz des Tumors nur auf einem der Bögen eingetragen werden, wenn beide Formulare zusammen und fest verbunden übersendet werden.

Für den Postversand von ausgefüllten Meldeformularen können voradressierte Rückumschläge ("Porto zahlt Empfänger") ebenfalls bestellt werden. Meldeformulare können darin ohne weiteres Anschreiben eingelegt werden.

Bei Verwendung eigener Umschläge ist folgende Anschrift zu verwenden:

Krebsregister Saarland
Vertrauensstelle
Postfach 10 24 64
66024 Saarbrücken

Auf Umschlägen muss weiterhin gut lesbar "Vertrauliche Arztsache" vermerkt werden.