Patientinnen und Patienten

Datenverarbeitung

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Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Saarland an der Behandlung und Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mitwirken, sind gesetzlich verpflichtet, Angaben zur Krebserkrankung, deren Behandlung und zum weiteren Verlauf an das Krebsregister zu übermitteln. Die Menge der gesammelten Informationen ist bundesweit einheitlich festgelegt.

Dem hohen Schutzbedarf der erhobenen Daten wird im Krebsregister Saarland durch umfassende organisatorische und technische Maßnahmen Rechnung getragen.

Aus diesem Grund ist das Krebsregister personell und organisatorisch in eine Vertrauensstelle und eine Registerstelle unterteilt. Dies ermöglicht eine möglichst sparsame Verwendung der gesammelten Daten und gewährleistet einen maximalen Schutz der Daten.

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In der Vertrauensstelle gehen alle Meldungen ein, werden geprüft und in der Datenbank des Registers gespeichert. Die Identitätsdaten der Patientinnen und Patienten werden in der Vertrauensstelle dauerhaft gespeichert und dienen dazu, dass eingehende Informationen sicher zu vorhandenen Informationen zugeordnet werden können. Medizinische Informationen werden nach Prüfung an die Registerstelle weitergeleitet.

In der Registerstelle werden alle Informationen zur Tumorerkrankung, deren Behandlung und Verlauf in pseudonymisierter Form dauerhaft gespeichert und für Auswertungen zu bevölkerungsbezogenen und klinischen Fragestellungen verwendet.

Eine Re-Identifizierung, d. h. die Zuordnung der pseudonymisierten Tumordaten zu einer Person ist in der Registerstelle nicht mehr möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Informationsbroschüren für Patientinnen und Patienten.